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Kundenmagazin 2022/12

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Dezember 2022


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Joachim Hönel
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Advent, Advent, die Bude brennt …

Hausratversicherung

Kerzenlicht, das wärmende Feuer im Kamin oder das freudige Feuerwerk zum Jahreswechsel – mit Beginn der Vorweihnachtszeit spielt das offene Feuer in deutschen Wohnzimmern eine größere Bedeutung als zu anderen Jahreszeiten. Das erhöht naturgemäß das Risiko, dass Flammen unkontrolliert übergreifen und in einigen Fällen auch zur Katastrophe führen.

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Der Verband der Versicherten zählte 2020 allein in der Adventszeit rund 8.000 zusätzliche Wohnungsbrände. Auch wenn die Fallzahlen leicht rückläufig sind (2011: 11.000) so steigt der durchschnittliche Schaden pro Brand weiter an.

Befolgt man einige grundsätzliche Sicherheitstipps, kann das Risiko zwar deutlich gesenkt, aber nie ganz ausgeschlossen werden. Zur Prävention gehören zum Beispiel, offenes Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Auch das Bewässern des Weihnachtsbaumes reduziert seine Entflammbarkeit.

Passt die Absicherung noch zum Inventar?

Greift ein Feuer dann doch mal über, zahlt die Hausratversicherung (bei Schäden an Einrichtungsgegenständen und Inventar) oder die Wohngebäudeversicherung (bei Schäden am Haus). In beiden Versicherungen sollte regelmäßig überprüft werden, ob die einst abgeschlossene Versicherungssumme noch zum Wert des Inventars bzw. Hauses passt. Sowohl Hausrat als auch Wohngebäude werden meist direkt bei Einzug abgeschlossen. Also zu einem Zeitpunkt, wo die Einrichtung noch nicht vollständig ist. Über die Jahre mehrt sich der Hausrat und steigt tendenziell im Wert. Übersteigt der Wert die ursprüngliche Versicherungssumme besteht eine Unterversicherung und im Schadenfall wird nicht alles ersetzt.


Lassen Sie nichts anbrennen!

Erst recht nicht beim Versicherungsschutz

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Kinderinvalidität richtig versichern

Kinderinvaliditätsversicherung

Der Schutz des Kindes ist für die allermeisten Eltern das höchste Gebot. Beim Kindersitz im Auto, schadstofffreiem Spielzeug, Fall- und Klemmschutz zu Hause oder TÜV-geprüften Fahrradhelmen wird weder gespart noch deren Notwendigkeit infrage gestellt. Doch bei weniger sichtbaren Gefahren, wie Unfälle oder Krankheiten, verpassen es Eltern oftmals ihren Nachwuchs umfassend zu schützen.

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Als erstes denken viele Eltern an eine Kinderunfallversicherung, die Leistungen erbringt, wenn das Kind beim Spielen, Toben oder im Straßenverkehr durch ein plötzliches Ereignis (dauerhaft) geschädigt wird. Der Unfallschutz ist wichtig, hinterlässt jedoch eine empfindliche Lücke.

Invalidität bleibt oft dauerhaft

Wie der Name schon sagt, leistet die Unfallversicherung, wenn ein Unfall der Grund für eine Schädigung ist. Das wiegt Eltern, die vorsorglich eine Unfallpolice abgeschlossen haben, oft in falscher Sicherheit. Viel wahrscheinlicher als durch einen Unfall ist es nämlich, dass das Kind durch eine Krankheit einen bleibenden Schaden erleidet – invalid wird. Dann greift der Unfallschutz nicht und stellt die Familie neben der hohen psychischen Belastung auch vor finanzielle Sorgen.

Laut Statistischem Bundesamt resultieren 90 Prozent aller schweren Behinderungen aus einer Krankheit, 3 Prozent sind angeboren und nur bei einem Prozent lag ein Unfall zugrunde. Die Zahlen gelten altersübergreifend. Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert das Kind umfassender ab, da sie sowohl bei einem Unfall als Auslöser als auch bei einer Krankheit leistet, wenn und solange ein Kind einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Der Grad der Behinderung wird bei den meisten Versicherern bei 50 Prozent angesetzt.

Kinderinvaliditätsversicherung – worauf Eltern achten sollten

  • Der Leistungsfall kann aus einer einmaligen Zahlung, dauerhaften Rente oder einer Kombination aus beidem bestehen. Eltern müssen das bei Abschluss entscheiden.
  • Schutz kann als eigenständige Versicherung oder Zusatzbaustein in der Unfallversicherung abgeschlossen werden.
  • Vor Abschluss prüfen, welche Krankheiten wirklich ein- und welche ggf. ausgeschlossen sind.
  • Welchen Behinderungsgrad setzt der Versicherer für eine Leistung voraus? Meist sind es 50 Prozent.
  • Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß im Antrag beantworten, andernfalls könnten Leistungen verweigert werden.
  • Vertragslaufzeit beachten – Der Schutz besteht meist bis zur Volljährigkeit, in einigen Fällen auch länger; die Rentenzahlung im Leistungsfall erfolgt meist lebenslang.

Die dauerhafte Invalidität eines Kindes fordert die gesamte Familie. Viele Therapien und besondere Förderungen oder Umbaumaßnahmen belasten finanziell, die Pflegedürftigkeit erlaubt selten ein normales Arbeitsleben beider Elternteile – das Haushaltseinkommen sinkt automatisch. Eine Kinderinvaliditätsversicherung sorgt dafür, dass bei einem Schicksalsschlag zumindest die finanziellen Sorgen ausbleiben und das Kind die gewünschte und nötige Fürsorge bekommen kann.


Schützen Sie Ihre Familie

Gegen die finanziellen Folgen eines Schicksalsschlags

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Damit Ihnen das Lächeln nicht vergeht

Zahnzusatzversicherung

Für die eigene Gesundheit hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie zusätzlich sensibilisiert, vor allem, was die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im stationären Bereich angeht. Doch auch im Zahnbereich klaffen große Lücken beim Blick in die Leistungskataloge der GKVen. Denn deren Basisversorgung beschränkt sich stets auf die „kostengünstigste, medizinisch sinnvolle Behandlung“.

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Selbst davon übernimmt die Krankenkasse nur einen gewissen Anteil, den man als Versicherter mit einem lupenreinen Bonusheft zwar noch erhöhen, eine Versorgungslücke aber nicht verhindern kann. Das kann bei komplizierteren Eingriffen oder Sonderwünschen des Patienten richtig teuer werden.

Wer mehr Wert auf gesunde Zähne legt und kostenintensive Zahnbehandlungen und Zahnersatz nicht komplett selbst zahlen will, kann seine Versorgung über eine Zahnzusatzversicherung optimieren und den Eigenanteil reduzieren.

Kostenbeispiele beim Zahnarzt

Kostenbeispiele Zahnarzt

Zahnzusatzschutz immer stärker gefragt

Bei der Wahl eines passenden Tarifes spielt nicht nur der Beitrag eine Rolle. Ein Blick in die Leistungsbedingungen ist daher ratsam: Übernimmt die Versicherung kieferorthopädische Leistungen? Werden Methoden zur Schmerzlinderung (Akkupunktur, Hypnose, Vollnarkose) bezahlt? Ist auch die regelmäßige Zahnreinigung im Versicherungsschutz inbegriffen? Oder gibt es Wartezeiten, bevor geleistet wird? Das sind nur einige wichtige Fragen, die vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geklärt werden sollten.


Eigenanteil runter, Zahnversorgung rauf

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung

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Smarter Schutz für smarte Geräte

Handyversicherung

Das neueste Smartphone, ein größeres Tablet oder die smarte Technik am Handgelenk als Uhr. Technische Geräte zählen zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken und werden sich auch dieses Jahr zuhauf auf dem Gabentisch wiederfinden. Da diese Geschenke auch zu den kostenintensiveren gehören, kann es sich lohnen, den entsprechenden Geräteschutz gleich mit einzupacken.

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Denn, die Displays sind empfindlich gegen Kratzer und Stürze, der hohe Wert der Geräte weckt zudem Begehrlichkeiten unter Dieben. Selbst die Reparatur eines Displays kann schnell mehrere Hundert Euro kosten.

Bumper, Folie & Co – Schutz von außen

Um Schäden und Verschleiß durch den Alltagsgebrauch oder Unachtsamkeit zu minimieren, lässt sich die smarte Technik von außen schützen. Displayfolien, die die Sichtbarkeit bei Sonneneinstrahlung erhöhen und vor Schlägen und Stößen schützen oder ein so genannter Bumper, der das Gerät umhüllt und Stürze abfängt gehören fast schon zum Standardschutz der wertvollen Ware. Doch nicht immer lassen sich Schäden vermeiden, trotz größter Vorsicht. Diebstahl, Vandalismus oder Kurzschlüsse können vom Besitzer auch nur bedingt vermieden werden – hier hilft eine separate Versicherung. Sie zahlt – je nach Tarif – dann auch bei Diebstahl des Geräts oder kommt für Mobilfunkkosten aus unberechtigter Nutzung auf. Einige Tarife zahlen sogar den Neuwert des Geräts, unabhängig seines Alters. So kann schnell Ersatz besorgt werden, ohne dass das eigene Haushaltsbudget belastet wird.

Was kann eine Handyversicherung abdecken?

Diebstahl

Smartphones sind bei Langfingern beliebt. Oft haben sie einfaches Spiel, da Geräte unachtsam gelagert werden.

Feuchtigkeit
Fällt das Handy ins Wasser, kann es zum Totalschaden kommen. Auch hier greift die Handyversicherung.

Bedienungsfehler
Wer mit seinem Smartphone nicht pfleglich bzw. sachgerecht umgeht, macht es am Ende selbst kaputt, beispielsweise durch falsches Aufladen. Gute Handyversicherungen übernehmen auch in diesen Fällen den Schaden.

Herunterfallen
Eine kleine Unachtsamkeit oder eine falsche Bewegung reichen aus, und das Smartphone knallt auf den Boden. Entstehende Schäden übernimmt die Handyversicherung.


Die Tarife für eine scheinbar simple Handyversicherung variieren stark. Nicht jeder Schaden wird auch von jeder Versicherung übernommen. Um Ihrem smarten Begleiter auch den optimalen Schutz an die Seite zu stellen, lohnt ein Vergleich.


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